Montag, 10. August 2009

Tochter des Stiftungsdirektors schreibt ...

Kommentar vom Marcel Braumann
11. Juni 2009

Der Direktor der Stiftung für das sorbische Volk, Marko Suchy, versucht inzwischen über eine durch seine Tochter/Rechtsanwältin mir zugeschickte Abmahnung / strafbewehrte Unterlassungserklärung (siehe Dokumentation in meinem Blog http://piwarc.wordpress.com die weitere Internet-Veröffentlichung der mit Steuergeldern bezahlten Analyse (öffentlicher!) sorbischer Institutionen zu unterbinden und hat mir bis Freitag, 12.6., 12 Uhr, Frist setzen lassen. Dann darf ich entweder der Tochter des Stiftungsdirektors ihr Anwaltshonorar bezahlen (wenn ich unterschreibe) oder 5.100 Euro für jede Woche Analyse im Netz (wenn ich nicht unterschreibe). Ich bitte um Unterstützung in dieser Sache.

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per Einschreiben / Einwurf

Marcel Braumann
Tannenweg 7
OT Luga
02699 Neschwitz


Bautzen, den / Budyšin, dnja 08.06.2009 Aktenzeichen / aktowe čislo: 23-09ZzsI09

(Bitte stets angeben)


Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten

Ihre Veröffentlichung auf http://piwarc.wordpress.com


Sehr geehrter Herr Braumann,

wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Stiftung für das sorbische Volk, vertreten durch den Direktor, Postplatz 2, 02625 Bautzen vertreten. Unsere Mandantin hat uns mitgeteilt, dass Sie auf Ihrem Web-Blog http://piwarc.wordpress.com den 1. Teil des Gesamtkonzepts zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur, erarbeitet am Institut für kulturelle Infrastruktur Sachsen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Dazu haben wir folgendes anzumerken:

Unsere Mandantin ist Ihnen bekannt. Sie hat das streitbefangene Konzept in Auftrag gegeben. Die Mandantin verfügt über die Nutzungsrechte an den Ergebnissen der Arbeit des Institutes. Nur die Mandantin ist daher berechtigt, zu entscheiden, wann und wo das Konzept der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Sie haben das Konzept ohne eine entsprechende Erlaubnis o.ä. auf Ihren Internetseiten veröffentlicht und somit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Darin ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht zu sehen. Namens und im Auftrag unserer Mandantin haben wir Sie daher aufzufordern, zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die anliegend beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis

Freitag, den 12.06.2009,12.00 Uhr (bei uns eingehend),

ausgefüllt und unterzeichnet im Original – zur Fristwahrung gegebenenfalls vorab per Telefax – an uns zurückzuleiten.

Darüber hinaus sind Sie nach ständiger Rechtssprechung unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme nach Maßgabe einer 1,3 – Gebühr aus einem Streitwert von 10.000,00 € gemäß den §§ 2, 13, 14 RVG iVm. Nr. 2300 RVG-VV zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu zahlen.

Wir machen Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass wir für den Fall der nicht rechtzeitigen oder nicht fristgemäßen Abgabe der Erklärung unserer Mandantin raten werde, die notwendigen gerichtlichen Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Suchy-Zieschwauck Rechtsanwältin




Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich,

Herr Marcel Braumann, Tannenweg 7, 02699 Neschwitz OT Luga

mich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der

Stiftung für das sorbische Volk, vertreten durch den Direktor, Postplatz 2, 02625 Bautzen

dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von 5.100,00 € an die Stiftung für das sorbische Volk zu zahlen, wobei bei Dauerverstößen die Vertragsstrafe für jede angefangene Kalenderwoche als erneut verwirkt gilt,

zu unterlassen,

den 1. Teil des Gesamtkonzepts zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur, erarbeitet durch das Institut für kulturelle Infrastruktur Sachsen, ohne Einwilligung der Stiftung für das sorbische Volk öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.



Ort, Datum


Unterschrift



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