Montag, 10. August 2009

Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien - Sorbisches National-Ensemble GmbH

Kurzfassung der Beiträge zum Jahresbericht 2005 des Sächsischen Rechnungshofs


Beitrag Nr. 28: Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien - Sorbisches National-Ensemble GmbH


Der Sorbischen National-Ensemble GmbH ist wegen tarifwidriger Zahlung von Abfindungen ein Schaden von über 100 T€ entstanden. Aufgrund falscher Eingruppierung der Musiker fallen jährlich über 20 T€ zu hohe Personalausgaben an.

Die Ausgaben für die Ausstattung der Dienstzimmer des Intendanten und des Verwaltungsdirektors waren unangemessen hoch.

1. Der Sächsische Rechnungshof konnte das für die Sorbische National-Ensemble GmbH geltende Besserstellungsverbot ihrer Mitarbeiter nicht prüfen, da in nahe zu allen untersuchten Personalakten der Angestellten und Arbeiter ordnungsgemäße Nachweise fehlten.

Die Sorbische National-Ensemble GmbH gewährt den Orchestermusikern Vergütungen nach der Vergütungsgruppe C des Tarifvertrages für die Musiker in Kulturorchestern, obwohl für das Orchester allenfalls eine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe D mit geringeren Vergütungen in Betracht kommt.

Der Stiftungsdirektor der Stiftung für das sorbische Volk als Gesellschafter ist zugleich für die Bewilligung und den Nachweis von Zuwendungen an die Gesellschaft verantwortlich.

Die Gesellschafterin beschloss im Jahr 2000, das Personal der Sorbischen National- Ensemble GmbH sozialverträglich zu reduzieren. Für Abfindungszahlungen bewilligte das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 2003 Zuwendungen in Höhe von 361.861 €. Die Gesellschaft kündigte Musikern, die nach der Sozialauswahl hoch bewertet wurden.

Die in Folge der Personalreduzierung gezahlten Abfindungen wurden überwiegend unabhängig von den tarifrechtlichen Bestimmungen individuell festgesetzt.

2002 wurden die Dienstzimmer des Intendanten und des Verwaltungsdirektors nach einem freihändig vergebenen Auftrag in Höhe von insgesamt 25 T€ neu ausgestattet.

Das Sorbische National-Ensemble zahlte Sondervergütungen unversteuert und abgabefrei an ihre Beschäftigten aus.

2. Der Sächsische Rechnungshof hat die Sorbische National-Ensemble GmbH aufgefordert, zur Vermeidung von übertariflichen Zahlungen die Unterlagen zur Eingruppierung der Angestellten und Arbeiter zu überarbeiten und die Eingruppierung der Orchestermusiker zu korrigieren.

Die Personalunion von Zuwendungsgeber und Gesellschafter ist nicht vertretbar und zu ändern.

Die Sorbische National-Ensemble GmbH reduzierte ihr Personal nicht sozialverträglich. Wegen der Abfindungszahlungen, die die Gesellschaft teilweise entgegen den tarifrechtlichen Zahlungsmodalitäten gewährte, hat der Sächsische Rechnungshof die Zuwendungsgeber aufgefordert, die Zuwendungen zu widerrufen und die entsprechenden Beträge zurückzufordern.

Des Weiteren forderte der Sächsische Rechnungshof die Zuwendungsgeber auf, die Zuwendungsfähigkeit der Büroausstattung des Intendanten und des Verwaltungsdirektors nachträglich zu prüfen.

Für die steuer- und abgabefrei gezahlten Vergütungen hat die Sorbische National-Ensemble GmbH nachträglich die gesetzlichen Steuern und Abgaben abzuführen.

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