Montag, 10. August 2009

Tochter des Stiftungsdirektors schreibt ...

Kommentar vom Marcel Braumann
11. Juni 2009

Der Direktor der Stiftung für das sorbische Volk, Marko Suchy, versucht inzwischen über eine durch seine Tochter/Rechtsanwältin mir zugeschickte Abmahnung / strafbewehrte Unterlassungserklärung (siehe Dokumentation in meinem Blog http://piwarc.wordpress.com die weitere Internet-Veröffentlichung der mit Steuergeldern bezahlten Analyse (öffentlicher!) sorbischer Institutionen zu unterbinden und hat mir bis Freitag, 12.6., 12 Uhr, Frist setzen lassen. Dann darf ich entweder der Tochter des Stiftungsdirektors ihr Anwaltshonorar bezahlen (wenn ich unterschreibe) oder 5.100 Euro für jede Woche Analyse im Netz (wenn ich nicht unterschreibe). Ich bitte um Unterstützung in dieser Sache.

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per Einschreiben / Einwurf

Marcel Braumann
Tannenweg 7
OT Luga
02699 Neschwitz


Bautzen, den / Budyšin, dnja 08.06.2009 Aktenzeichen / aktowe čislo: 23-09ZzsI09

(Bitte stets angeben)


Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten

Ihre Veröffentlichung auf http://piwarc.wordpress.com


Sehr geehrter Herr Braumann,

wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Stiftung für das sorbische Volk, vertreten durch den Direktor, Postplatz 2, 02625 Bautzen vertreten. Unsere Mandantin hat uns mitgeteilt, dass Sie auf Ihrem Web-Blog http://piwarc.wordpress.com den 1. Teil des Gesamtkonzepts zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur, erarbeitet am Institut für kulturelle Infrastruktur Sachsen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Dazu haben wir folgendes anzumerken:

Unsere Mandantin ist Ihnen bekannt. Sie hat das streitbefangene Konzept in Auftrag gegeben. Die Mandantin verfügt über die Nutzungsrechte an den Ergebnissen der Arbeit des Institutes. Nur die Mandantin ist daher berechtigt, zu entscheiden, wann und wo das Konzept der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Sie haben das Konzept ohne eine entsprechende Erlaubnis o.ä. auf Ihren Internetseiten veröffentlicht und somit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Darin ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht zu sehen. Namens und im Auftrag unserer Mandantin haben wir Sie daher aufzufordern, zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die anliegend beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis

Freitag, den 12.06.2009,12.00 Uhr (bei uns eingehend),

ausgefüllt und unterzeichnet im Original – zur Fristwahrung gegebenenfalls vorab per Telefax – an uns zurückzuleiten.

Darüber hinaus sind Sie nach ständiger Rechtssprechung unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme nach Maßgabe einer 1,3 – Gebühr aus einem Streitwert von 10.000,00 € gemäß den §§ 2, 13, 14 RVG iVm. Nr. 2300 RVG-VV zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu zahlen.

Wir machen Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass wir für den Fall der nicht rechtzeitigen oder nicht fristgemäßen Abgabe der Erklärung unserer Mandantin raten werde, die notwendigen gerichtlichen Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Suchy-Zieschwauck Rechtsanwältin




Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich,

Herr Marcel Braumann, Tannenweg 7, 02699 Neschwitz OT Luga

mich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der

Stiftung für das sorbische Volk, vertreten durch den Direktor, Postplatz 2, 02625 Bautzen

dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von 5.100,00 € an die Stiftung für das sorbische Volk zu zahlen, wobei bei Dauerverstößen die Vertragsstrafe für jede angefangene Kalenderwoche als erneut verwirkt gilt,

zu unterlassen,

den 1. Teil des Gesamtkonzepts zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur, erarbeitet durch das Institut für kulturelle Infrastruktur Sachsen, ohne Einwilligung der Stiftung für das sorbische Volk öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.



Ort, Datum


Unterschrift



Sorben-Gutachten ist nur noch zensiert zu bekommen

Schlechtes Marketing, kaum Zusammenarbeit – Gutachten zeigt Probleme bei den Sorben

Eingruppierung des Personals der Stiftung für das sorbische Volk ...

Rechnungshof des Freistaates Sachsen - Jahresbericht 2006


VI. Frühere Jahresberichte: nachgefragt (48)


Eingruppierung des Personals der Stiftung für das sorbische Volk, des Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V. (einschließlich WITAJ-Sprachzentrum) und des Vereins Sorbisches Institut e. V.

(Jahresbericht 2001 - Beitrag Nr. 32, Jahresbericht 2004 - Beitrag Nr. 31 und Jahresbericht 2003 - Beitrag Nr. 31)

Der SRH rügte in vorangegangenen Jahresberichten die Eingruppierungen des Personals in der Stiftung für das sorbische Volk (2001), dem Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V. (2005) und dem Verein Sorbisches Institut e. V. (2003). Die Stiftung nahm die Kritik des SRH zum Anlass, die entsprechenden Eingruppierungen von einer externen Firma überprüfen zu lassen. Als Ergebnis wurden umfangreiche Rückgruppierungen vorgenommen, die zu einer jährlichen Einsparung von etwa 52,5 T€ führen werden.

Volltext

Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien - Sorbisches National-Ensemble GmbH

Kurzfassung der Beiträge zum Jahresbericht 2005 des Sächsischen Rechnungshofs


Beitrag Nr. 28: Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien - Sorbisches National-Ensemble GmbH


Der Sorbischen National-Ensemble GmbH ist wegen tarifwidriger Zahlung von Abfindungen ein Schaden von über 100 T€ entstanden. Aufgrund falscher Eingruppierung der Musiker fallen jährlich über 20 T€ zu hohe Personalausgaben an.

Die Ausgaben für die Ausstattung der Dienstzimmer des Intendanten und des Verwaltungsdirektors waren unangemessen hoch.

1. Der Sächsische Rechnungshof konnte das für die Sorbische National-Ensemble GmbH geltende Besserstellungsverbot ihrer Mitarbeiter nicht prüfen, da in nahe zu allen untersuchten Personalakten der Angestellten und Arbeiter ordnungsgemäße Nachweise fehlten.

Die Sorbische National-Ensemble GmbH gewährt den Orchestermusikern Vergütungen nach der Vergütungsgruppe C des Tarifvertrages für die Musiker in Kulturorchestern, obwohl für das Orchester allenfalls eine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe D mit geringeren Vergütungen in Betracht kommt.

Der Stiftungsdirektor der Stiftung für das sorbische Volk als Gesellschafter ist zugleich für die Bewilligung und den Nachweis von Zuwendungen an die Gesellschaft verantwortlich.

Die Gesellschafterin beschloss im Jahr 2000, das Personal der Sorbischen National- Ensemble GmbH sozialverträglich zu reduzieren. Für Abfindungszahlungen bewilligte das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 2003 Zuwendungen in Höhe von 361.861 €. Die Gesellschaft kündigte Musikern, die nach der Sozialauswahl hoch bewertet wurden.

Die in Folge der Personalreduzierung gezahlten Abfindungen wurden überwiegend unabhängig von den tarifrechtlichen Bestimmungen individuell festgesetzt.

2002 wurden die Dienstzimmer des Intendanten und des Verwaltungsdirektors nach einem freihändig vergebenen Auftrag in Höhe von insgesamt 25 T€ neu ausgestattet.

Das Sorbische National-Ensemble zahlte Sondervergütungen unversteuert und abgabefrei an ihre Beschäftigten aus.

2. Der Sächsische Rechnungshof hat die Sorbische National-Ensemble GmbH aufgefordert, zur Vermeidung von übertariflichen Zahlungen die Unterlagen zur Eingruppierung der Angestellten und Arbeiter zu überarbeiten und die Eingruppierung der Orchestermusiker zu korrigieren.

Die Personalunion von Zuwendungsgeber und Gesellschafter ist nicht vertretbar und zu ändern.

Die Sorbische National-Ensemble GmbH reduzierte ihr Personal nicht sozialverträglich. Wegen der Abfindungszahlungen, die die Gesellschaft teilweise entgegen den tarifrechtlichen Zahlungsmodalitäten gewährte, hat der Sächsische Rechnungshof die Zuwendungsgeber aufgefordert, die Zuwendungen zu widerrufen und die entsprechenden Beträge zurückzufordern.

Des Weiteren forderte der Sächsische Rechnungshof die Zuwendungsgeber auf, die Zuwendungsfähigkeit der Büroausstattung des Intendanten und des Verwaltungsdirektors nachträglich zu prüfen.

Für die steuer- und abgabefrei gezahlten Vergütungen hat die Sorbische National-Ensemble GmbH nachträglich die gesetzlichen Steuern und Abgaben abzuführen.

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Zuwendungen an die Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V.

Kurzfassung der Beiträge zum Jahresbericht 2004 des Sächsischen Rechnungshofs


Beitrag Nr. 31: Zuwendungen an die Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V.


Bei der Vergütung ihrer Angestellten verstieß die Domowina - zumindest zeitweise mit Wissen von Zuwendungsgeber und Rechtsaufsicht - gegen das Besserstellungsverbot des Zuwendungsrechts. Im Ergebnis wurden so deutlich überhöhte Personalausgaben gefördert.

Ein Teil der Einnahmen und Ausgaben der Domowina wurde überhaupt nicht gebucht. Haushaltsplan und Verwendungsnachweis sind deshalb auch unvollständig.

Das Förderverfahren der Stiftung für das sorbische Volk war zudem nicht geeignet, die Verwendung der Mittel sachgerecht nachzuweisen.

Der Sächsische Rechnungshof fordert daher, die nicht zuwendungsfähigen Personalausgaben zurückzufordern und den Regress zu prüfen. Die Prüfung, welche Beträge im Einzelnen als nicht zuwendungsfähige Mehrausgaben zurückzufordern sind, ist nach Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst aufgenommen, aber noch nicht abgeschlossen.

Der Sächsische Rechnungshof forderte die Stiftung für das sorbische Volk als Zuwendungsgeber - zum wiederholten Male - auf, die haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

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Zuwendungen an das Sorbische Institut e. V.

Kurzfassung der Beiträge zum Jahresbericht 2003 des Sächsischen Rechnungshofs


Beitrag Nr. 31: Zuwendungen an das Sorbische Institut e. V.


Der SRH hat bei seiner Prüfung der Zuwendungen an das Sorbische Institut e. V. und dessen Haushalts- und Wirtschaftsführung festgestellt, dass die Planung und Rechnungslegung weder der Satzung entspricht noch wirtschaftlich ist. Auch wurden zweckwidrig Zuschüsse für Publikationen gezahlt und unzulässig einer Angestellten eine außertarifliche Zulage gewährt. Inwieweit Rückforderungen aufgrund der vom Rechnungshof festgestellten unzutreffenden Eingruppierungen einiger Angestellten des Instituts vorzunehmen sind, ist vom Zuwendungsgeber noch zu prüfen.

Des Weiteren hat der Rechnungshof auch eine Optimierung der Organisation und Geschäftsverteilung vorgeschlagen, durch die das Institut jährlich 74 T€ einsparen könnte.

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Samstag, 8. August 2009

Zuwendungsverfahren der Stiftung für das sorbische Volk

Kurzfassung der Beiträge zum Jahresbericht 2002 des Sächsischen Rechnungshofs


Beitrag Nr. 38: Zuwendungsverfahren der Stiftung für das sorbische Volk


Die Stiftung für das sorbische Volk förderte den Weiterverkauf eines bereits vollständig mit Fördermitteln von rd. 450 TDM bezahlten Theaterbusses zum zweiten Mal mit weiteren 47 TDM aus staatlichen Zuwendungsmitteln.

Neben weiteren Mängeln hat der Sächsische Rechnungshof bei seiner Prüfung festgestellt:

Im Jahr 1991 waren für den Kauf eines Busses für das Sorbische National-Ensemble 100 % der Mittel von Bund, Brandenburg und Sachsen zur Verfügung gestellt worden. Im Jahr 2000 subventionierte die Stiftung den Verkauf dieses Busses vom Sorbischen National-Ensemble an das Deutsch-Sorbische Volkstheater nochmals mit 47,1 TDM. Dadurch wurden für ein und denselben Bus insgesamt rd. 499,7 TDM aus Steuermitteln aufgewandt, obwohl er nur 452,6 TDM gekostet hat. Die Stiftung sollte die doppelte Förderung rückgängig machen, war aber der Auffassung, sie habe korrekt gehandelt, eine zweifache Förderung sei nicht gegeben.

Mit dieser Förderung, zudem als Finanzierung über das Jahresende 2000 hinweg, umging die Stiftung die Rückzahlung nicht benötigter Fördermittel in Höhe von 105 TDM, da auch der Eigenanteil des Deutsch-Sorbischen Volkstheaters von 58,6 TDM aus Fördermitteln der Stiftung stammte.

Der Sächsische Rechnungshof hat gefordert, die Doppelförderung des Busses rückgängigm zu machen und die Zuwendungsmittel zurückzuzahlen.


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Prüfung der Zuwendungen und der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung für das sorbische Volk

Kurzfassung der Beiträge zum Jahresbericht 2001 des Sächsischen Rechnungshofs


Beitrag Nr. 32: Prüfung der Zuwendungen und der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung für das sorbische Volk


Die mangelhafte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung für das sorbische Volk, wie die Bildung von „schwarzen Kassen“, die Finanzierung der Ausstattungen eines Fördervereins ohne Haushaltsermächtigung, die Ausgründungen von privatrechtlichen Gesellschaften ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder die über mehrere Jahre ungeprüften Verwendungsnachweise, führte zu unnützen finanziellen Belastungen des Freistaates.

Über ein Guthaben von mehr als 2 Mio. DM und den Großteil der daraus erzielten Zinsen führte die Stiftung keine Bücher. Die Zinsen wurden, teilweise am Haushalt vorbei, auf Festgeldkonten angelegt. Der Sächsische Rechnungshof hat die Stiftung aufgefordert, diese„schwarze Kasse“ unverzüglich aufzulösen.

Der Direktor der Stiftung bezahlte Rechnungen für die Gründung und Ausstattung eines Fördervereins in Höhe von 2,8 TDM aus den Haushaltsmitteln der Stiftung, obwohl er weder mit der Gründung des Vereins beauftragt war noch dieser Verein dem Stiftungszweck dient.

Im Juni 2000 hat der Stiftungsrat Maßnahmen zur Schaffung neuer Gesellschaften und Beteiligungen der Stiftung beschlossen. Die Stiftung belegte die Strukturvorschläge kostenseitig weder mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen noch mit vergleichbaren Alternativlösungen. Somit war nicht erkennbar, welche Einsparungen bzw. welcher Nutzen konkret mit den einzelnen Strukturveränderungen erreicht werden sollen.

Die ständig verspätet erstellten Verwendungsnachweise über die jährlichen Zuwendungen wurden seit 1992 nicht geprüft. Dadurch wurde von den Zuwendungsgebern nicht erkannt, dass dem Bund und Brandenburg allein für 1997 knapp 1,0 Mio. DM zu Lasten des Freistaates Sachsen zu viel erstattet wurden. Dem Freistaat sind erhebliche Zinsverluste entstanden.

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Domowina-Verlag GmbH

Kurzfassung der Beiträge zum Jahresbericht 1999 des Sächsischen Rechnungshofs


Beitrag Nr.38: Domowina-Verlag GmbH


Das gewählte Zuwendungsverfahren war nicht sinnvoll. Jahresabschlüsse und Verwendungsnachweise waren nicht ordnungsgemäß.

Aufgabe der Domowina-Verlag GmbH ist die Entwicklung, Herausgabe und der Vertrieb sorbischer Literatur einschließlich der pädagogischen und wissenschaftlichen Literatur in Buchform sowie der auf die bikulturellen Besonderheiten bezogenen Regionalliteratur, wozu auch neun Zeitungen und Zeitschriften gehören.

Der Verlag wird durch die Stiftung für das sorbische Volk institutionell gefördert, wobei die bislang im Sächsischen Staatshaushaltsplan ausgewiesenen Fördermittel zur Hälfte aus Bundesmitteln, zu zwei Sechsteln aus Mitteln des Freistaates Sachsen und zu einem Sechstel aus Mitteln des Landes Brandenburg bestanden.

Die Rückforderung von Zuwendungen aus dem Jahr 1994 in Höhe von 373,2 TDM finanzierten die Zuwendungsgeber letztlich wieder selbst.

Zur Minderung des Verwaltungsaufwandes und zur Stärkung der Eigenverantwortung des Verlages hat der Sächsische Rechnungshof empfohlen, die Zuwendung als Festbetrag zum budgetierten Wirtschaftsplan bei institutioneller Förderung zu gewähren und hat dazu und zur Wirtschaftsführung des Verlages konkrete Maßnahmen vorgeschlagen.

Konform mit der Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern wird das Unternehmen bei Umsetzung dieser Vorschläge in die Lage versetzt, selbstständig im Rahmendes Förderziels die bereitgestellten Mittel einzusetzen und selbst Einfluss auf den Unternehmenserfolg zu nehmen. Voraussetzungen hierfür sind der Ausbau einer funktionierenden Kosten- und Leistungsrechnung und eines aussagefähigen Controllingsystems beim Verlag.

Die Eingruppierung der Mitarbeiter der Verwaltung entsprachen nicht in allen Fällen dem Tarifvertrag und muss überprüft werden.

Die dem Verlag von der SK vorgegebenen Grundsätze zur Nutzung von Zahlungsfristen entsprachen nicht der Gesetzeslage und führten zu Verlusten.

Der Fuhrpark ist nicht ausgelastet und unwirtschaftlich. Der Sächsische Rechnungshof hat Möglichkeiten zur Reduzierung des Fahrzeugbestandes und damit zur Kosteneinsparung aufgezeigt.

Wesentliche Empfehlungen des Sächsischen Rechnungshofs werden bereits umgesetzt. So stellt der Verlag derzeit sein internes Rechnungswesen auf die Budgetierung um, die Stiftung für das sorbische Volk hat wegen der noch offenen Rückforderung umgehend den Bewilligungsbescheid für 1999 geändert, Eingruppierungen der Verlagsmitarbeiter werden überprüft und die Voraussetzungen zur Schaffung eines Fahrzeugspools für mehrere sorbische Einrichtungen untersucht.

Kurzfassung der Beiträge

Donnerstag, 6. August 2009

Studie kritisiert sorbische Institutionen

Rundfunk Berlin-Brandenburg | Nachrichten | Politik
05.08.2009

Sorben/Wenden

Viele sorbische Institutionen weisen gravierende Mängel auf. Das ergab eine Studie, die im Auftrag der Stiftung für das sorbische Volk erstellt wurde.

Demnach vernachlässigen zum Beispiel der Dachverband Domowina und das Sorbische Museum in Cottbus die Arbeit mit jungen Leuten. Auch der Umgang mit neuen Medien wie etwa dem Internet komme zu kurz. Zudem beziehen viele Kulturangebote die deutsche Bevölkerung nicht mit ein.

Der Verfasser der Studie, Professor Matthias Vogt vom Institut für kulturelle Infrastruktur in Görlitz, sagte der rbb-Welle "Antenne Brandenburg", er sehe dennoch Potenzial, um die Mängel zu beheben.

Verbesserungsvorschläge würden im Oktober in einem Gesamtkonzept zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur veröffentlicht. Dann sollen sich die Kultureinrichtungen damit auseinandersetzen.

Im Juli hatten die Bundesregierung und die Bundesländer Brandenburg und Sachsen das Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk unterzeichnet. Damit erhalten die Sorben bis 2013 jährlich 16,82 Millionen Euro. In Deutschland leben 60.000 Sorben, 20.000 in Brandenburg und 40.000 in Sachsen.