Samstag, 8. August 2009

Zuwendungsverfahren der Stiftung für das sorbische Volk

Kurzfassung der Beiträge zum Jahresbericht 2002 des Sächsischen Rechnungshofs


Beitrag Nr. 38: Zuwendungsverfahren der Stiftung für das sorbische Volk


Die Stiftung für das sorbische Volk förderte den Weiterverkauf eines bereits vollständig mit Fördermitteln von rd. 450 TDM bezahlten Theaterbusses zum zweiten Mal mit weiteren 47 TDM aus staatlichen Zuwendungsmitteln.

Neben weiteren Mängeln hat der Sächsische Rechnungshof bei seiner Prüfung festgestellt:

Im Jahr 1991 waren für den Kauf eines Busses für das Sorbische National-Ensemble 100 % der Mittel von Bund, Brandenburg und Sachsen zur Verfügung gestellt worden. Im Jahr 2000 subventionierte die Stiftung den Verkauf dieses Busses vom Sorbischen National-Ensemble an das Deutsch-Sorbische Volkstheater nochmals mit 47,1 TDM. Dadurch wurden für ein und denselben Bus insgesamt rd. 499,7 TDM aus Steuermitteln aufgewandt, obwohl er nur 452,6 TDM gekostet hat. Die Stiftung sollte die doppelte Förderung rückgängig machen, war aber der Auffassung, sie habe korrekt gehandelt, eine zweifache Förderung sei nicht gegeben.

Mit dieser Förderung, zudem als Finanzierung über das Jahresende 2000 hinweg, umging die Stiftung die Rückzahlung nicht benötigter Fördermittel in Höhe von 105 TDM, da auch der Eigenanteil des Deutsch-Sorbischen Volkstheaters von 58,6 TDM aus Fördermitteln der Stiftung stammte.

Der Sächsische Rechnungshof hat gefordert, die Doppelförderung des Busses rückgängigm zu machen und die Zuwendungsmittel zurückzuzahlen.


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