Dienstag, 14. Juli 2009

Sorben-Stiftung erhält mehr Geld

Bundesregierung
Pressemitteilung des Kulturstaatsministers

Fr, 10.07.2009

Die Sorben sind ein kleines slawisches Volk, das schon seit dem siebten Jahrhundert in der Lausitz lebt. Etwa 60.000 Menschen sprechen heute nieder- oder obersorbisch und halten Kultur und Bräuche lebendig. Zusammen mit dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg unterstützt der Bund sie dabei.
Ansässig sind die Sorben vor allem in der sächsischen Oberlausitz und in der Niederlausitz im Südosten des Landes Brandenburg.

Dort sind ihre Sprache und Kultur auch im Alltagsleben präsent. Tag für Tag zeigen nicht nur zahlreiche Veranstaltungen, sondern auch Rundfunk- und Fernsehsendungen in sorbischer Sprache wie lebendig die Kultur der Sorben heute ist.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die "Stiftung für das sorbische Volk". Ihre Aufgabe ist es, die sorbische Sprache zu erhalten und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig möchte sie Kultur und Traditionen als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes bewahren.

Im Interesse der jüngeren Generation

Die öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Bautzen und Cottbus wird vom Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg finanziert. Heute haben Kulturstaatsminister Bernd Neumann und die Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich und Matthias Platzeck ein neues Finanzierungsabkommen unterzeichnet.

Die Planungssicherheit werde die Stiftung nutzen, um die sorbischen Einrichtungen weiter zukunftsfähig zu machen, ist Kulturstaatsminister Bernd Neumann überzeugt. "Dieser Modernisierungsprozess wird vor allem im Interesse der jüngeren Generation notwendig sein, damit das sorbische Volk auch weiterhin zum kulturellen Reichtum Deutschland beitragen kann", erklärte er in Berlin.

Das Abkommen gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2009. Insgesamt 16,8 Millionen Euro stehen der Stiftung jährlich bis Ende 2013 zur Verfügung. Damit erhöht sich ihr Etat im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Millionen Euro. Der Bund steuert 8,2 Millionen Euro bei, der Freistaat Sachsen 5,85 Millionen Euro und das Land Brandenburg 2,77 Millionen Euro. Das Abkommen verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht jeweils zwölf Monate zuvor von einer beteiligten Stelle gekündigt wird.