Montag, 10. August 2009

Zuwendungen an die Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V.

Kurzfassung der Beiträge zum Jahresbericht 2004 des Sächsischen Rechnungshofs


Beitrag Nr. 31: Zuwendungen an die Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V.


Bei der Vergütung ihrer Angestellten verstieß die Domowina - zumindest zeitweise mit Wissen von Zuwendungsgeber und Rechtsaufsicht - gegen das Besserstellungsverbot des Zuwendungsrechts. Im Ergebnis wurden so deutlich überhöhte Personalausgaben gefördert.

Ein Teil der Einnahmen und Ausgaben der Domowina wurde überhaupt nicht gebucht. Haushaltsplan und Verwendungsnachweis sind deshalb auch unvollständig.

Das Förderverfahren der Stiftung für das sorbische Volk war zudem nicht geeignet, die Verwendung der Mittel sachgerecht nachzuweisen.

Der Sächsische Rechnungshof fordert daher, die nicht zuwendungsfähigen Personalausgaben zurückzufordern und den Regress zu prüfen. Die Prüfung, welche Beträge im Einzelnen als nicht zuwendungsfähige Mehrausgaben zurückzufordern sind, ist nach Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst aufgenommen, aber noch nicht abgeschlossen.

Der Sächsische Rechnungshof forderte die Stiftung für das sorbische Volk als Zuwendungsgeber - zum wiederholten Male - auf, die haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Volltext

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen