Mittwoch, 31. März 2010

Sorbische Presse unerwünscht

Lausitzer Rundschau
Politik 01.04.2010

Die sorbische Abendzeitung Serbske Nowiny liegt mit dem eigenen Gesellschafter und Geldgeber, der Stiftung für das sorbische Volk, im Clinch. Von tendenziöser Berichterstattung ist die Rede und von eingeschränkter Pressefreiheit.

Am Ende war doch ein Redakteur der Serbske Nowiny bei der Pressekonferenz in Cottbus. Wie seine Kollegen von den anderen Medien hörte er, wie Helene Theurich, Vorsitzende des Stiftungsrates der Stiftung für das sorbische Volk, die Kürzungen beim Sorbischen National-Ensemble (SNE) als beschlossene Sache verkündete (die RUNDSCHAU berichtete). Von 16,8 Millionen Euro, die Sachsen, Brandenburg und der Bund für dieses Jahr der Lausitzer Minderheit zum Erhalt ihrer Sprache und Kultur zur Verfügung stellen, kommen nur noch vier Millionen Euro beim SNE an. In den vergangenen Jahren waren es noch 4,9 Millionen Euro gewesen. Das Haus muss in diesem Jahr außerdem 40 Mitarbeiter einsparen.

Für den Außenstehenden erscheint es nur selbstverständlich, wenn die Redaktion einer sorbischen Zeitung zu einer Pressekonferenz eingeladen wird, in der es um wichtige sorbische Belange geht. Doch der Direktor der Stiftung für das sorbische Volk, einer 29-köpfigen Verwaltung, die für die sorbischen Institutionen den Haushalt führt und deren Immobilien verwaltet, wollte die Zeitung nicht dabei haben. Marko Suchy teilte das der Verlagschefin der Serbske Nowiny drei Tage vor dem Pressetermin schriftlich mit. Begründung: „unsachliche und tendenziöse Berichterstattung.“ Verlagschefin Maria Matschie wandte sich darauf an die Vorsitzende des Stiftungsrates. Ein 15-köpfiges Gremium, besetzt mit Vertretern der Sorben und der Länder Sachsen und Brandenburg sowie des Bundes, das über den Einsatz der Fördermittel für die Sorben entscheidet. Stiftungsratsvorsitzende Helene Theurich ließ die Serbske Nowiny zu der Pressekonferenz zu.

Zu diesem Zeitpunkt hatte die Redaktion bereits eine „Position“ publik gemacht, in der sie Stiftungsdirektor Suchy vorwarf, das sächsische Pressegesetz zu missachten und Druck auf die Redakteure auszuüben. Im Übrigen arbeite seine Verwaltung „intransparent“ und mit zu großem Personalaufwand im Vergleich zu anderen Kultureinrichtungen.

Ausdruck der Nichtachtung

Stiftungsdirektor Marko Suchy kommentiert die „Position“ der Serbske Nowiny auf RUNDSCHAU-Nachfrage mit den Worten „wie niedlich!“. Er habe der Zeitung nicht verboten zu kommen. „Ich habe die Redaktion nur nicht eingeladen, um klar zu machen, was ich von ihr halte. Nämlich nichts.“ Aus Sicht Suchys habe das Blatt in seinen Beiträgen über die durch Konzepte unterlegte Streichung von Stiftungsmitteln für das SNE völlig einseitig nur zugunsten der Ensemble-Mitarbeiter berichtet. Dabei aber kein Wort darüber verloren, dass mehr von dem knappen Geld in die Rettung der gefährdeten sorbischen Sprache investiert werden muss. „Das hat mich maßlos geärgert“, so Suchy.

Alfons Wicaz, amtierender Chefredakteur der Serbske Nowiny, verteidigt die „kritische und notgedrungen auch investigative“ Berichterstattung seiner Zeitung. Hinter den Kulissen hätten sich die Kollegen Informationen besorgen müssen über die anstehenden Kürzungen. Die Stiftung habe ihre Einsparpläne so lange geheim halten wollen, bis alles beschlossen und nicht mehr zu ändern ist. „Wie immer bei strittigen Themen“, sagt Wicaz, „sperrt uns der eigene Gesellschafter aus.“

Die Serbske Nowiny liegt nicht zum ersten Mal mit der Stiftung überkreuz. 2005 kritisierte die Zeitung ihren Gesellschafter, weil der tarifwidrige Abfindungen beim sorbischen Nationalensemble und damit Steuergeldverschwendung zugelassen hatte. Eine kritische Haltung sei immer eine Herausforderung für eine Zeitung, so Wicaz. Erst recht, wenn es gegen den eigenen Gesellschafter geht, der die Zeitung finanziert. Wenn auch mit Steuermitteln.

Um die unglückliche Konstellation aufzulösen, hat der Stiftungsrat 2007 für den Domowina Buchverlag einen Beirat eingerichtet. Wie ein Aufsichtsrat steht er seither zwischen der Stiftung als Gesellschafter und dem Domowina Buchverlag mit seinen Zeitungen Serbske Nowiny und Nowy Casnik.

Einmaliger Vorgang

Für den stellvertretenden Serbske Nowiny-Chefredakteur Wicaz hat dieses Modell wenig gebracht, für den Beiratsvorsitzenden Hans Eggert schon. Der ehemalige Chefredakteur der Sächsischen Zeitung kann nicht erkennen, dass die Stiftung Einfluss auf die Berichterstattung nimmt. Sie mische sich auch nicht in das Zeitungsgeschäft ein. Der Beirat, so Eggert, habe die Haushaltssituation für Verlag und Zeitung stabilisieren können. Fördermittel würden nun rechtzeitiger ausgereicht. Außerdem empfahl der Beirat Investitionen in ein neues Redaktionssystem. „Wir prüfen auch, wie die Zeitungen mit Anzeigen, Informationen und Archivmaterial mehr Geld verdienen können.“

Umso mehr erstaunt Eggert, dass der Stiftungsdirektor die eigene Zeitung von einer Pressekonferenz ausschließen wollte: „Wie man auf so eine Idee kommen kann, das ist unglaublich und ein einmaliger Vorgang.“

Von Daniel Preikschat

Sonntag, 28. März 2010

Die Direktion der Stiftung für das sorbische Volk - hat weiterhin Probleme mit der Pressefreiheit.

Putziges Gehabe

DJV Sachsen
25/03/2010

Was macht ein Chefredakteur oder Geschäftsführer, wenn man ihm schriftlich mitteilt, dass am Xxxtag eine Pressekonferenz stattfindet und er und/bzw. seine Redaktion NICHT eingeladen wird? Die Frage erwartet nicht nur EINE Antwort… Oberputzig ist die Ausladung, weil es sich bei der ausgeladenen Redaktion um die der einzig relevanten Tageszeitung handelt. Da möchte man sich schon die Schenkel klopfen…! Zur Sache: Die Serbske Nowiny – einzige (Abend-)Tageszeitung in sorbischer Sprache – sollte zu einer Pressekonferenz der Stiftung für das sorbische Volk am 25. März 2010 nicht zugelassen werden. Alleiniger Grund: „…njewecowne a tendenciozne rozprawnistwo zaslych dnjow…“ (die unsachliche und tendenziöse Berichterstattung der vergangenen Tage). Die Ausladung wurde irgendwie und irgendwann zurückgenommen. Aus- und wohl auch Wiedereinlader ist Marko Suchy, Direktor der Stiftung für das sorbische Volk. Er hat ansonsten offensichtlich noch einen viel schlimmeren “Feind”: Internecy.

Michael Hiller

Die Stellungnahme der Serbske Nowiny findet sich hier.


Position

der Redaktion Serbske Nowiny

zum Brief des Direktors der Stiftung für das sorbische Volk, Marko Suchy, an die Geschäftsführerin des Domowina-Verlages GmbH, Maria Matschie, vom 22. März 2010

1. Wir verurteilen die Missachtung der §§ 3 und 4 des Sächsischen Pressegesetzes über die öffentliche Aufgabe und das Informationsrecht der Presse, sowie des Artikels 5 des Grundgesetzes und die damit beabsichtigte Einschränkung der Pressefreiheit durch den Stiftungsdirektor Herrn Marko Suchy, wenn er die Journalisten der Serbske Nowiny zur Pressekonferenz über die Ergebnisse der Tagung des Rates der Stiftung für das sorbische Volk am 25. März 2010 in Cottbus auslädt.

2. Die Ursache für das Vorgehen des Stiftungsdirektors ist nicht die von ihm bemühte „unsachliche und tendenziöse Berichterstattung der vergangenen Tage“, sondern sind kritische journalistische Beträge zu der durch die Stiftung für das sorbische Volk intransparent vorangetriebenen „Modernisierung der bisherigen Strukturen“ institutioneller Förderung unter dem Primat des Geldes sowie zum Verhältnis von Mitarbeitern und bearbeiteter Fördersumme der Stiftung gegenüber vergleichbaren Kultureinrichtungen.

3. Seitens der Stiftung für das sorbische Volk wird erneut Druck auf die Redakteure ausgeübt, um sie einzuschüchtern und somit eine öffentliche kritische Auseinandersetzung zur Arbeitsweise der Stiftung zu verhindern. Bereits 2004 empfahl Stiftungsdirektor Marko Suchy vor dem Bundesvorstand der Domowina, über die Ablösung des Chefredakteurs der Serbske Nowiny nachzudenken. 2006 warf der damaligen Stiftungsratsvorsitzende Christian Baumgärtel dem Chefredakteur vor, er lasse nur „seine eigene Meinung gelten“.

4. Inzwischen nimmt ein Beirat die Aufgaben der Stiftung für das sorbische Volk als Gesellschafterin des Domowina-Verlages wahr. Dennoch ist ernsthaft darüber nachzudenken, für den Verlag einen unabhängigen Gesellschafter zu finden, der sich nicht von den Geldgebern Bund, Freistaat Sachsen und Land Brandenburg beeinflussen lässt.

Bautzen, den 25. März 2010

Montag, 10. August 2009

Tochter des Stiftungsdirektors schreibt ...

Kommentar vom Marcel Braumann
11. Juni 2009

Der Direktor der Stiftung für das sorbische Volk, Marko Suchy, versucht inzwischen über eine durch seine Tochter/Rechtsanwältin mir zugeschickte Abmahnung / strafbewehrte Unterlassungserklärung (siehe Dokumentation in meinem Blog http://piwarc.wordpress.com die weitere Internet-Veröffentlichung der mit Steuergeldern bezahlten Analyse (öffentlicher!) sorbischer Institutionen zu unterbinden und hat mir bis Freitag, 12.6., 12 Uhr, Frist setzen lassen. Dann darf ich entweder der Tochter des Stiftungsdirektors ihr Anwaltshonorar bezahlen (wenn ich unterschreibe) oder 5.100 Euro für jede Woche Analyse im Netz (wenn ich nicht unterschreibe). Ich bitte um Unterstützung in dieser Sache.

---------------

per Einschreiben / Einwurf

Marcel Braumann
Tannenweg 7
OT Luga
02699 Neschwitz


Bautzen, den / Budyšin, dnja 08.06.2009 Aktenzeichen / aktowe čislo: 23-09ZzsI09

(Bitte stets angeben)


Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten

Ihre Veröffentlichung auf http://piwarc.wordpress.com


Sehr geehrter Herr Braumann,

wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Stiftung für das sorbische Volk, vertreten durch den Direktor, Postplatz 2, 02625 Bautzen vertreten. Unsere Mandantin hat uns mitgeteilt, dass Sie auf Ihrem Web-Blog http://piwarc.wordpress.com den 1. Teil des Gesamtkonzepts zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur, erarbeitet am Institut für kulturelle Infrastruktur Sachsen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Dazu haben wir folgendes anzumerken:

Unsere Mandantin ist Ihnen bekannt. Sie hat das streitbefangene Konzept in Auftrag gegeben. Die Mandantin verfügt über die Nutzungsrechte an den Ergebnissen der Arbeit des Institutes. Nur die Mandantin ist daher berechtigt, zu entscheiden, wann und wo das Konzept der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Sie haben das Konzept ohne eine entsprechende Erlaubnis o.ä. auf Ihren Internetseiten veröffentlicht und somit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Darin ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht zu sehen. Namens und im Auftrag unserer Mandantin haben wir Sie daher aufzufordern, zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die anliegend beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis

Freitag, den 12.06.2009,12.00 Uhr (bei uns eingehend),

ausgefüllt und unterzeichnet im Original – zur Fristwahrung gegebenenfalls vorab per Telefax – an uns zurückzuleiten.

Darüber hinaus sind Sie nach ständiger Rechtssprechung unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme nach Maßgabe einer 1,3 – Gebühr aus einem Streitwert von 10.000,00 € gemäß den §§ 2, 13, 14 RVG iVm. Nr. 2300 RVG-VV zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu zahlen.

Wir machen Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass wir für den Fall der nicht rechtzeitigen oder nicht fristgemäßen Abgabe der Erklärung unserer Mandantin raten werde, die notwendigen gerichtlichen Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Suchy-Zieschwauck Rechtsanwältin




Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich,

Herr Marcel Braumann, Tannenweg 7, 02699 Neschwitz OT Luga

mich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der

Stiftung für das sorbische Volk, vertreten durch den Direktor, Postplatz 2, 02625 Bautzen

dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von 5.100,00 € an die Stiftung für das sorbische Volk zu zahlen, wobei bei Dauerverstößen die Vertragsstrafe für jede angefangene Kalenderwoche als erneut verwirkt gilt,

zu unterlassen,

den 1. Teil des Gesamtkonzepts zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur, erarbeitet durch das Institut für kulturelle Infrastruktur Sachsen, ohne Einwilligung der Stiftung für das sorbische Volk öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.



Ort, Datum


Unterschrift



Sorben-Gutachten ist nur noch zensiert zu bekommen

Schlechtes Marketing, kaum Zusammenarbeit – Gutachten zeigt Probleme bei den Sorben

Eingruppierung des Personals der Stiftung für das sorbische Volk ...

Rechnungshof des Freistaates Sachsen - Jahresbericht 2006


VI. Frühere Jahresberichte: nachgefragt (48)


Eingruppierung des Personals der Stiftung für das sorbische Volk, des Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V. (einschließlich WITAJ-Sprachzentrum) und des Vereins Sorbisches Institut e. V.

(Jahresbericht 2001 - Beitrag Nr. 32, Jahresbericht 2004 - Beitrag Nr. 31 und Jahresbericht 2003 - Beitrag Nr. 31)

Der SRH rügte in vorangegangenen Jahresberichten die Eingruppierungen des Personals in der Stiftung für das sorbische Volk (2001), dem Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V. (2005) und dem Verein Sorbisches Institut e. V. (2003). Die Stiftung nahm die Kritik des SRH zum Anlass, die entsprechenden Eingruppierungen von einer externen Firma überprüfen zu lassen. Als Ergebnis wurden umfangreiche Rückgruppierungen vorgenommen, die zu einer jährlichen Einsparung von etwa 52,5 T€ führen werden.

Volltext

Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien - Sorbisches National-Ensemble GmbH

Kurzfassung der Beiträge zum Jahresbericht 2005 des Sächsischen Rechnungshofs


Beitrag Nr. 28: Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien - Sorbisches National-Ensemble GmbH


Der Sorbischen National-Ensemble GmbH ist wegen tarifwidriger Zahlung von Abfindungen ein Schaden von über 100 T€ entstanden. Aufgrund falscher Eingruppierung der Musiker fallen jährlich über 20 T€ zu hohe Personalausgaben an.

Die Ausgaben für die Ausstattung der Dienstzimmer des Intendanten und des Verwaltungsdirektors waren unangemessen hoch.

1. Der Sächsische Rechnungshof konnte das für die Sorbische National-Ensemble GmbH geltende Besserstellungsverbot ihrer Mitarbeiter nicht prüfen, da in nahe zu allen untersuchten Personalakten der Angestellten und Arbeiter ordnungsgemäße Nachweise fehlten.

Die Sorbische National-Ensemble GmbH gewährt den Orchestermusikern Vergütungen nach der Vergütungsgruppe C des Tarifvertrages für die Musiker in Kulturorchestern, obwohl für das Orchester allenfalls eine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe D mit geringeren Vergütungen in Betracht kommt.

Der Stiftungsdirektor der Stiftung für das sorbische Volk als Gesellschafter ist zugleich für die Bewilligung und den Nachweis von Zuwendungen an die Gesellschaft verantwortlich.

Die Gesellschafterin beschloss im Jahr 2000, das Personal der Sorbischen National- Ensemble GmbH sozialverträglich zu reduzieren. Für Abfindungszahlungen bewilligte das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 2003 Zuwendungen in Höhe von 361.861 €. Die Gesellschaft kündigte Musikern, die nach der Sozialauswahl hoch bewertet wurden.

Die in Folge der Personalreduzierung gezahlten Abfindungen wurden überwiegend unabhängig von den tarifrechtlichen Bestimmungen individuell festgesetzt.

2002 wurden die Dienstzimmer des Intendanten und des Verwaltungsdirektors nach einem freihändig vergebenen Auftrag in Höhe von insgesamt 25 T€ neu ausgestattet.

Das Sorbische National-Ensemble zahlte Sondervergütungen unversteuert und abgabefrei an ihre Beschäftigten aus.

2. Der Sächsische Rechnungshof hat die Sorbische National-Ensemble GmbH aufgefordert, zur Vermeidung von übertariflichen Zahlungen die Unterlagen zur Eingruppierung der Angestellten und Arbeiter zu überarbeiten und die Eingruppierung der Orchestermusiker zu korrigieren.

Die Personalunion von Zuwendungsgeber und Gesellschafter ist nicht vertretbar und zu ändern.

Die Sorbische National-Ensemble GmbH reduzierte ihr Personal nicht sozialverträglich. Wegen der Abfindungszahlungen, die die Gesellschaft teilweise entgegen den tarifrechtlichen Zahlungsmodalitäten gewährte, hat der Sächsische Rechnungshof die Zuwendungsgeber aufgefordert, die Zuwendungen zu widerrufen und die entsprechenden Beträge zurückzufordern.

Des Weiteren forderte der Sächsische Rechnungshof die Zuwendungsgeber auf, die Zuwendungsfähigkeit der Büroausstattung des Intendanten und des Verwaltungsdirektors nachträglich zu prüfen.

Für die steuer- und abgabefrei gezahlten Vergütungen hat die Sorbische National-Ensemble GmbH nachträglich die gesetzlichen Steuern und Abgaben abzuführen.

Volltext

Zuwendungen an die Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V.

Kurzfassung der Beiträge zum Jahresbericht 2004 des Sächsischen Rechnungshofs


Beitrag Nr. 31: Zuwendungen an die Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V.


Bei der Vergütung ihrer Angestellten verstieß die Domowina - zumindest zeitweise mit Wissen von Zuwendungsgeber und Rechtsaufsicht - gegen das Besserstellungsverbot des Zuwendungsrechts. Im Ergebnis wurden so deutlich überhöhte Personalausgaben gefördert.

Ein Teil der Einnahmen und Ausgaben der Domowina wurde überhaupt nicht gebucht. Haushaltsplan und Verwendungsnachweis sind deshalb auch unvollständig.

Das Förderverfahren der Stiftung für das sorbische Volk war zudem nicht geeignet, die Verwendung der Mittel sachgerecht nachzuweisen.

Der Sächsische Rechnungshof fordert daher, die nicht zuwendungsfähigen Personalausgaben zurückzufordern und den Regress zu prüfen. Die Prüfung, welche Beträge im Einzelnen als nicht zuwendungsfähige Mehrausgaben zurückzufordern sind, ist nach Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst aufgenommen, aber noch nicht abgeschlossen.

Der Sächsische Rechnungshof forderte die Stiftung für das sorbische Volk als Zuwendungsgeber - zum wiederholten Male - auf, die haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Volltext

Zuwendungen an das Sorbische Institut e. V.

Kurzfassung der Beiträge zum Jahresbericht 2003 des Sächsischen Rechnungshofs


Beitrag Nr. 31: Zuwendungen an das Sorbische Institut e. V.


Der SRH hat bei seiner Prüfung der Zuwendungen an das Sorbische Institut e. V. und dessen Haushalts- und Wirtschaftsführung festgestellt, dass die Planung und Rechnungslegung weder der Satzung entspricht noch wirtschaftlich ist. Auch wurden zweckwidrig Zuschüsse für Publikationen gezahlt und unzulässig einer Angestellten eine außertarifliche Zulage gewährt. Inwieweit Rückforderungen aufgrund der vom Rechnungshof festgestellten unzutreffenden Eingruppierungen einiger Angestellten des Instituts vorzunehmen sind, ist vom Zuwendungsgeber noch zu prüfen.

Des Weiteren hat der Rechnungshof auch eine Optimierung der Organisation und Geschäftsverteilung vorgeschlagen, durch die das Institut jährlich 74 T€ einsparen könnte.

Volltext